TÜV – oder besser gesagt – Shaken in Japan

2017-10-17
MSI Blog

Alle Fahrzeuge über 249 cc Hubraum müssen wie bei uns auch zum TÜV, private oder normal gewerblich genutzte Fahrzeuge alle 2 Jahre, Vermietfahrzeuge jedes Jahr. Dann werden nicht nur die  TÜV-Gebühren fällig, sondern auch Steuern abhängig von der Motorengrösse und dem Fahrzeuggewicht sowie eine vorgeschriebene Mindestversicherung ( hier genannt  Jibaiseki Hoken ) , die jedoch durch ihre sehr begrenzten Leistungen auf keinen Fall als einzige Versicherung für eine sorgenfreie Teilnahme am Strassenverkehr ausreicht; die wirklichen – auch finanziellen – Gefahren deckt eine von allen Versicheren angebotene Zusatzversicherung – hier Nini-Hoken genannt – ab, die  auch genau auf die eigenen Erfordernisse zugeschnitten werden kann.

Diese Versicherungsscheine, Fahrzeugschein sowie Führerschein müssen immer auf jeder Fahrt dabei sein, Kontrollen sind zwar selten, aber ab und zu gibt es sie dann doch.

Ein kurzes Info noch zu den TÜV-Gebühren selbst: ein normaler Motorrad TÜV ohne grössere Reparaturen reisst etwa ein 50.000 Yen Loch in die Brieftasche – derzeit um die 390 Euros……. mit Reparaturen entsprechend mehr und ein normaler 2 Liter PKW kommt, ebenfalls ohne grössere Reparaturen – auf mindestens  140.000 – 160.000 Yen, das sind um die 1250 Euros…das ist schon ein kleiner Schock, beim ersten Mal.

 

Wie in Deutschland auch, gibt es bei bestandenem TÜV den Sticker mit aufgedrucktem nächsten Termin, also z.B.  Dezember 2018  – hier dann 12/30  ( das heisst hier in Japan  im zwölften Monat des dreissigsten Jahres der Ära des derzeitigen Tennos –   das Jahr 30 der derzeitigen Heisei-Ära in Japan  ist das Jahr 2018 )..

Ansonsten alles in etwa wie bei uns… vorm TÜV die Lafranconis, Termignonis oder in den 80er die Hoske-Tüten ab, den Originalauspuff dran, wenn die neue TÜV – Plakette dann da ist, Originalauspuff ab, die schönen Dinger wieder dran..und alles ist gut …

 

Lasst es euch gutgehen und ein schönes gesundes und sturzfreies Jahr

Winni

 

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